Directors' Dealings
Die Burgenland Holding AG ist verpflichtet, Eigengeschäfte von Führungskräften gemäß den Bestimmungen des Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) zu melden und zu veröffentlichen. Zudem werden diese Meldungen nach Regel 73 des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) an dieser Stelle bekannt gegeben.
Derzeit liegen keine Meldungen nach Regel 73 des ÖCGK vor.