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231002_Cover_Schattenspiele_Windkraft.pdf 1 09.11.2023 08:42:34
Jahresfinanzbericht
2022/23
Burgenland Holding Aktiengesellschaft
2022/23 2021/22 2020/21
Bilanzsumme Mio.EUR 81,7 80,7 80,7
Eigenkapital Mio.EUR 81,7 80,7 80,7
Beteiligungserträge Mio.EUR 11,5 10,6 10,6
Jahresüberschuss Mio.EUR 11,4 10,3 10,4
Burgenland Energie Gruppe
2022/23
Prognose
2021/22
Stromverkauf GWh 992 1.089
Gasverkauf GWh 1.036 1.107
Umsatzerlöse Mio. EUR 920,8 562,1
Ergebnis vor Steuern Mio. EUR 43,6 42,2
Bilanzsumme Mio. EUR 1.359,8 1.107,1
Eigenkapital Mio. EUR 370,4 356,9
Kennzahlen
Mit Energie fürs Burgenland
Die Burgenland HoldingAktiengesellschaft
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft hält 49 % am
Grundkapital der BurgenlandEnergie AG. Die restlichen 51 %
der Anteile werden von der LandesholdingBurgenlandGmbH
gehalten. Das Grund kapital der BurgenlandEnergie AG be-
trägt 34,9Mio.Euro.
Aktien der Burgenland Holding Aktiengesellschaft (Grund-
kapital: 21,8 Mio. Euro) werden im Amtlichen Handel der
Wiener Börse unter der internationalen Wertpapierkenn-
nummer (ISIN)AT0000640552 gehandelt. Mehrheitsaktionär
der Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist die EVNAG, die
unverändert einen Anteil von 73,63 % am Grundkapital hält.
Über 10 % der Anteile werden von der VERBU NDAG und
zwischen 5 % und 10 % von der WIEN ENERGIEGmbH gehal-
ten. Die Anteile der übrigen Aktionäre liegen jeweils unter der
meldepflichtigen Stimmrechtsschwelle von 4 %.
Kennzahlen
2
Unternehmensprofil
2
Vorwort des Vorstands
3
Corporate Governance Bericht
4
Bekenntnis zum Österreichischen
Corporate Governance Kodex 4
Organe der Gesellschaft 5
Burgenland Energie Gruppe
Geschäftsentwicklung 2022/23 (Prognose) 10
Lagebericht
12
Energiepolitisches Umfeld 12
Wirtschaftliches und energiewirtschaftliches Umfeld 14
Wirtschaftliche Entwicklung 16
Risikobericht 19
Ausblick 19
Jahresabschluss 2022/23
20
Bilanz 20
Gewinn- und Verlustrechnung 21
Anhang 22
Entwicklung des Anlagevermögens 23
Bestätigungsvermerk
26
Aktie
29
Beteiligungen
30
Erklärung des Vorstands zum Jahresfinanzbericht
32
Jahresfinanzbericht 2022/23
Inhalt
2
PHOTOVOLTAIK
C
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231002_Schattenspiele_Photovoltaik - links.pdf 1 07.11.2023 15:46:51
3
Vorwort des Vorstands
Vorwort des Vorstands
Dr. Alois Ecker; Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Aktionärinnen und Aktionäre!
Das Geschäftsjahr 2022/23 war weiterhin geprägt von einem
schwachen internationalen Wirtschaftsumfeld. Hinzu kommen
eine insgesamt geringere Nachfrage nach den coronabedingten
Aufholeffekten sowie eine schwächere wirtschaftliche Entwick-
lung gerade in den Nachbarländern. Zudem spielen die Energie-
sparmaßnahmen, mit denen viele Kunden auf die seit Beginn
des Ukrainekriegs und der dadurch ausgelösten Energiekrise
reagieren, eine wesentliche Rolle.
In der Berichtsperiode lagen die Temperaturen in Österreich
nicht nur unter dem Niveau des Vorjahres, sondern auch leicht
unter dem langjährigen Durchschnitt. Nach den massiven
Schwankungen und Verwerfungen im vorangegangenen Ge-
schäftsjahr waren die Primärenergie- und Energiepreise in der
Berichtsperiode vor allem während der Sommermonate wieder
rückläufig. Eine Ausnahme bildeten jedoch die Preise für
CO
2
-Emissionszertifikate, deren Preis über dem Vorjahreswert
lag. Der Geschäftserfolg der Burgenland Energie AG und somit
auch der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wird wesentlich
von diesen Entwicklungen auf den Energiemärkten beeinflusst.
Trotz der nach wie vor geopolitisch und energiewirtschaftlich
unsicheren Zeiten blickt die Burgenland Holding Aktien-
gesellschaft erneut auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurück.
Der Jahresüberschuss zum 30. September 2023 lag mit
11,4Mio.Euro über dem Niveau des Vergleichszeitraums. Im
Wesentlichen wird das Jahresergebnis der Burgenland Holding
Aktien gesellschaft durch die Dividendenausschüttungen ihrer
Beteiligungen geprägt, allen voran jener der Burgenland
EnergieAG, deren Dividende aus dem Ergebnis des Geschäfts-
jahres 2021/22 bei 11,2 Mio. Euro lag.
Die Aktie der Burgenland Holding Aktiengesellschaft verlor im
Vergleichszeitraum trotz eines insgesamt positiven Umfelds an
Wert und lag um 26,5 % unter dem sehr hohen Vorjahres niveau.
Die positive Entwicklung der Beteiligungserträge im abgelaufe-
nen Geschäftsjahr ermöglicht es dem Vorstand der Burgenland
Holding Aktiengesellschaft, der Hauptversammlung aus dem
Ergebnis des Geschäftsjahres 2022/23 eine Dividende in Höhe
von 3,80 Euro je Aktie vorzuschlagen.
Für die Burgenland Energie AG wird für das Geschäfts-
jahr2022/23 ein Ergebnis in etwa auf gleichbleibendem Niveau
erwartet. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft geht daher
im Geschäftsjahr 2023/24 von nahezu stabilen Beteiligungs-
erträgen aus.
Eisenstadt, am 16. November 2023
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker
Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
4
Corporate Governance Bericht
Corporate Governance Bericht
1)
Bekenntnis zum Österreichischen
Corporate Governance Kodex
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft (die Gesellschaft) ist
eine österreichische Aktiengesellschaft und notiert an der
Wiener Börse. Die Corporate Governance ergibt sich neben den
gesetzlichen Grundlagen, insbesondere dem Aktien- und
Kapitalmarktrecht, aus der Satzung der Burgenland Holding
Aktien gesellschaft, dem Österreichischen Corporate Governance
Kodex (ÖCGK) – siehe www.corporate-governance.at – sowie
aus den Geschäftsordnungen der sozietären Organe.
Vorstand und Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktien-
gesellschaft sind den Grundsätzen guter Corporate Governance
verpflichtet und entsprechen damit den Erwartungen natio-
naler und internationaler Investor*innen hinsichtlich einer
verantwortungsvollen, transparenten und langfristig orien-
tierten Unternehmensführung und -kontrolle. Mit Wirkung
zum 17.März2023 hat sich die Burgenland Holding Aktien-
gesellschaft dem ÖCGK in seiner Fassung vom Jänner 2023
voll inhaltlich unterworfen.
Die Standards des ÖCGK unterteilen sich in drei Gruppen. Die
erste Kategorie von Regelungen (Legal Requirements) beruht
auf zwingenden Rechtsvorschriften und ist von österreichi-
schen börsenotierten Unternehmen verpflichtend anzuwen-
den. Sie wird auch von der Burgenland Holding Aktiengesell-
schaft lückenlos eingehalten. Das Nichtbefolgen von C-Regeln
(Comply or Explain) ist zulässig, jedoch öffentlich zu begrün-
den. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft stellt derartige
Erläuterungen nachstehend in diesem Bericht sowie auf ihrer
Homepage dar. Für R-Regeln (Recommendation), die lediglich
reinen Empfehlungscharakter haben, sind Abweichungen hin-
gegen nicht zu begründen.
Da keine Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses
besteht, sind die internationalen Rechnungslegungsstandards
nicht anzuwenden. Die Berichterstattung erfolgt nach den gülti-
gen österreichischen Rechnungslegungsvorschriften, die Regeln
65, 66, 69 und 70 des ÖCGK kommen nicht zur Anwendung.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Burgenland Holding
Aktien gesellschaft erklären, vorbehaltlich der nachfolgend an-
geführten Abweichungen samt Begründungen, die vollständige
Beachtung und Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK; auch bei
R-Regeln bestehen nur vereinzelt Abweichungen. Der Corporate
Governance Bericht der Burgenland Holding Aktiengesellschaft
ist unter www.buho.at/Corporate-Governance-Bericht abrufbar.
Abweichungen von C-Regeln
Aufgrund der besonderen Ausprägung des Unternehmens
weicht die Burgenland Holding Aktiengesellschaft von folgen-
den C-Regeln des ÖCGK ab:
R egel 16: Kein Mitglied des Vorstands wurde zum Vorsitzen-
den gewählt. Die Gesellschaft ist eine Holding mit einem gerin-
gen Umfang an operativer Geschäftstätigkeit. Die Bestellung
einer*s Vorstandsvorsitzenden wäre bei einem zweigliedrigen
Vorstand auch mit Nachteilen verbunden. Der Aufsichtsrat hat
daher von einer entsprechenden Bestellung keinen Gebrauch
gemacht. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung
ist jederzeit möglich. Der Vorstand agiert als Kollegialorgan
und hat seine Beschlüsse stets einvernehmlich gefasst. Aus den
genannten Gründen enthält auch die Geschäftsordnung des
Vorstands, die die Zusammenarbeit des Vorstands regelt, keine
Geschäftsverteilung.
Regel 18: Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist ver-
traglich in das Revisions- und Risikomanagementsystem so-
wie das interne Kontrollsystem der EVN AG eingebunden, auf
das jederzeit zugegriffen werden kann. Ein eigener Revisions-
plan wird mit Bedacht auf die geringe Komplexität und Größe
der Gesellschaft und dem Anspruch größtmöglicher Effizienz
bei der Administration als nicht notwendig angesehen. Die
bestehenden Kontrollen werden vom Vorstand als angemes-
sen beurteilt. Bei der Burgenland Energie AG ist im Übrigen
ein eigenes Revisionssystem eingerichtet.
Regel 27: Die Vergütung des Vorstands enthält keine variab-
len Bestandteile. Die Größe des Unternehmens, die begrenzte
Gestaltungsmöglichkeit beim Beteiligungsergebnis sowie die
Nebenberuflichkeit der Tätigkeit sprechen für ein vereinfachtes
Vergütungsschema. Der Aufsichtsrat hat daher von einer ent-
sprechenden Verankerung keinen Gebrauch gemacht. Eine
zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit
einvernehmlich möglich.
Regeln 27a bis 29a: Da der Vorstand nur eine fixe Vergütung
bekommt und es keine leitenden Angestellten in der Burgen-
land Holding Aktiengesellschaft gibt, sind die Regeln 27a bis
29a nur eingeschränkt anwendbar.
Regel 37: Der Aufsichtsratsvorsitzende kommuniziert mit dem
Gesamtvorstand. Die Gesellschaft ist eine Holding mit geringem
Umfang an operativer Geschäftstätigkeit. Der Aufsichtsrat hat
daher von einer Bestellung einer*s Vorstandsvorsitzenden der-
zeit keinen Gebrauch gemacht (siehe Begründung zu Regel 16).
Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jeder-
zeit möglich. Die Abstimmung der Strategie, der Geschäftsent-
wicklung sowie des Risikomanagements mit dem Gesamtvor-
stand funktioniert angesichts der überschaubaren Anzahl an
Geschäftsfällen reibungslos.
1) gem. § 243c UGB
5
Corporate Governance Bericht
Organe der Gesellschaft
Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.
Geboren 1972, Jurist, leitet das Generalsekretariat und Beteili-
gungsmanagement der EVN AG, Mandate im Management
in-und ausländischer Gesellschaften im EVN Konzern, seit2011
im Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft.
Erstbestellung: 5. September 2011
Ende laufende Funktionsperiode: 4. September 2026
Drei Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften gemäß
Regel 16 ÖCGK.
1)
Dr. Alois Ecker
Geboren 1960, Jurist, Beteiligungsmanager sowie diverse wei-
tere Managementfunktionen und Projektverantwortungen im
EVN Konzern.
Erstbestellung: 1. Februar 2021
Ende laufende Funktionsperiode: 31.Jänner 2026
Vier Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften gemäß
Regel 16 ÖCGK.
2)
Mitglieder des Aufsichtsrats
Name (Geburtsjahr) Bestellung Andere Funktionen Unabhängigkeit Regel 53
3)
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (1964)
Vorsitzender
seit 11.03.2011 Sprecher des Vorstands der EVNAG,
Aufsichtsratsmitglied der VERBUND AG
ja
Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (1958)
Stellvertretender Vorsitzender
seit 16.03.2018 Mitglied des Vorstands der EVNAG ja
Ing. Mag. Michael Amerer (1963) seit 31.03.2005 Geschäftsführer der VERBUND Hydro PowerGmbH ja
Mag. Rita Heiss (1969) seit 16.03.2018 Bereichsleiterin Finanz- und Rechnungswesen der Flughafen Wien AG ja
Mag. Johannes Lang (1973) seit 20.03.2015 Leiter Konzernfunktion Rechnungswesen der EVNAG ja
Mag. Nikolaus Sauer (1969) seit 12.03.2021 Leitender Bediensteter Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland nein
Mag. Jörg Sollfelner (1974) seit 18.03.2016 Geschäftsführer der EVN Energieservices GmbH ja
MMag. Ute Teufelberger (1977) seit 21.03.2014 Geschäftsführerin der E-VO eMobility GmbH ja
Dr. Norbert Wechtl (1972) seit 15.03.2019 Leiter Recht und Public Affairs der EVNAG ja
Dipl.-Ing. Peter Weinelt (1966) seit 16.03.2018 Geschäftsführer der WIENER STADTWERKE GmbH,
Aufsichtsratsmitglied der EVN AG und der VERBUND AG
ja
3) Der Streubesitz der Burgenland HoldingAktiengesellschaft beträgt unter 10 %. Regel 54 kommt daher nicht zur Anwendung.
Die Funktionsperiode sämtlicher von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der
Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2022/23 beschließt.
1) EVN Macedonia AD, Netz Niederösterreich GmbH, EVN Home DOO
2) „Wohnungseigentümer“ Gemeinnützige Wohnbaugesellschaftm.b.H., EWU Wohnbau Unternehmensbeteiligungs-GmbH,
GEBAU-NIOBAU Gemeinnützige Baugesellschaft m.b.H., Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft „Austria“ Aktiengesellschaft
Regel 39: Ein eigener Ausschuss des Aufsichtsrats zur Ent-
scheidung in dringenden Fällen besteht nicht. Das Erfordernis
dringender Entscheidungen des Aufsichtsrats wird über Um-
laufbeschlüsse abgedeckt und erscheint angesichts des gerin-
gen Geschäftsumfangs der Gesellschaft als ausreichend. Der
Aufsichtsrat kann jederzeit weitere Ausschüsse einrichten.
Regel 68: Die Gesellschaft veröffentlicht Jahresfinanzberichte
und Halbjahresfinanzberichte in deutscher Sprache und macht
diese auf der Homepage der Gesellschaft verfügbar. Eine Veröf-
fentlichung in englischer Sprache wird mit Bedacht auf die ge-
ringe Komplexität und Größe der Gesellschaft und der Aktio-
när*innenstruktur sowie dem Anspruch größtmöglicher Effizienz
bei der Administration als nicht notwendig angesehen. Um
unverhältnismäßigen Aufwand zu vermeiden, hat der Vorstand
beschlossen, keinen englischsprachigen Jahres- und Halbjahres-
finanzbericht aufzustellen. Eine zeitliche Befristung gibt es
nicht; eine Änderung ist jederzeit möglich.
Regel 83: Die Abschlussprüfenden haben auf Grundlage der
vorgelegten Dokumente und der zur Verfügung gestellten Un-
terlagen die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements zu beur-
teilen und dem Vorstand zu berichten. Wie oben erläutert ist die
Burgenland Holding Aktiengesellschaft vertraglich in das Revi-
sions- und Risikomanagementsystem sowie das interne Kontroll-
system der EVN AG eingebunden. Die Prüfung der Abschluss-
prüfenden haben sich daher auch auf die Funktionsfähigkeit des
Revisions- und Risikomanagements der EVN AG erstreckt.
6
Leitung der Gesellschaft durch den Vorstand
Der Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft be-
steht aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand hat unter eigener Ver-
antwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie der Gegenstand
und das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der
Interessen der Aktionär*innen sowie das öffentliche Interesse
es erfordern. Grundlagen seines Handelns sind die gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere aktien-, börse- und unterneh-
mensrechtliche Vorschriften, sowie die Satzung und die vom
Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung für den Vorstand.
Wichtige Verhaltensregeln finden sich auch im ÖCGK.
Bei zustimmungspflichtigen Angelegenheiten, die per Gesetz
oder Beschluss des Aufsichtsrats als solche definiert sind, hat
der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Die
Geschäftsordnungen beinhalten einen ausführlichen Katalog
derartiger Angelegenheiten.
Berichtspflichten des Vorstands
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat gemäß den organisations-
rechtlichen Bestimmungen zu berichten. Gleiches gilt auch ge-
genüber den Ausschüssen des Aufsichtsrats. Zur Berichtspflicht
des Vorstands zählen insbesondere Quartalsberichte über die
Geschäftslage der Gesellschaft sowie Informationen zu wichti
-
gen Belangen der Beteiligungsgesellschaften.
Die Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt
im Rahmen der Sitzungen des Aufsichtsrats, seiner Ausschüsse
sowie anlassbezogen in geeigneter Form. Darüber hinaus findet
eine laufende Abstimmung zwischen dem Vorstand und dem
Vorsitzenden des Aufsichtsrats hinsichtlich jener Angelegen-
heiten statt, die in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats fallen.
Hierunter fällt insbesondere die Vorbereitung von Sitzungen.
Klare Trennung von Unternehmensführung und -kontrolle
Durch das österreichische Aktienrecht ist ein duales Führungs-
system gesetzlich vorgegeben. Es sieht eine strikte personelle
Trennung zwischen Leitungsorgan (Vorstand) und Kontrollorgan
(Aufsichtsrat) vor. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden
Organen ist nicht zulässig.
Corporate Governance Bericht
Aufsichtsrat
Dem Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft
gehörten per 30. September 2023 insgesamt zehn von der
Hauptversammlung gewählte Mitglieder an. Der Aufsichtsrat
wird von einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter geleitet,
die der Aufsichtsrat aus seinen eigenen Reihen gewählt hat.
Die Unabhängigkeit der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder nach
Regel 53 des ÖCGK ist aus der Aufstellung auf Seite 6 ersicht-
lich. Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der
Bestimmungen des Aktiengesetzes und der Satzung aus. Wei-
tere Grundlagen seines Handelns bilden die Geschäftsordnung
für den Aufsichtsrat sowie der ÖCGK.
Dem Aufsichtsrat obliegt insbesondere die Überwachung der
Tätigkeit des Vorstands, von dem er jederzeit einen Bericht
über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen kann.
Den Kreis der per Gesetz (§ 95 Abs. 5 AktG) definierten zustim-
mungspflichtigen Geschäfte kann der Aufsichtsrat über
Beschlüsse erweitern. Ein solcher Katalog findet sich in den
jeweiligen Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Auf-
sichtsrat.
Unabhängigkeit des Aufsichtsrats
Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn
es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu
der Gesellschaft oder deren Vorstandsmitgliedern steht, die
einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher
geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Falls
ein solcher Konflikt vorliegt, sind in Übereinstimmung mit
dem ÖCGK mehrjährige Übergangsfristen vorgesehen.
Die Leitlinien für die Unabhängigkeit der gewählten Mitglieder
des Aufsichtsrats sehen daher vor, dass das Mitglied
1. in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur
Burgenland Holding Aktiengesellschaft oder deren Vorstand
steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet
und daher geeignet ist, das Verhalten des Aufsichtsrats-
mitglieds zu beeinflussen;
7
2. in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vor-
stands oder leitende*r Angestellte*r der Burgenland
Holding Aktiengesellschaft gewesen ist;
3. zur Burgenland Holding Aktiengesellschaft kein Geschäfts-
verhältnis in einem für sie bedeutenden Umfang unterhält
oder im letzten Jahr unterhalten hat. Dies gilt auch für Un-
ternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erheb-
liches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die
Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. Die
Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat
gemäß L-Regel 48 ÖCGK führt nicht automatisch zur
Qualifi kation als nicht unabhängig.
4. in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer*in der
Burgenland Holding Aktiengesellschaft oder Beteiligte*r
oder Angestellte*r der prüfenden Prüfungsgesellschaft
gewesen ist;
5. nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft ist, in
der ein Vorstandsmitglied der Burgenland Holding Aktien-
gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist;
6. nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehört. Dies gilt
nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner*in mit einer
unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen
einer*s solchen Anteilseigners bzw. Anteilseignerin vertreten.
7. kein*e enge*r Familienangehörige*r (direkte Nachkomm*in,
Ehegatt*in, Lebensgefährt*in, Elternteil, Onkel, Tante, Bruder,
Schwester, Nichte, Neffe) eines Vorstandsmitglieds oder von
Personen ist, die sich in einer in den vorstehenden Punkten
beschriebenen Position befinden.
Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat in der Berichtsperiode in vier Plenarsitzun-
gen sowie einer Beschlussfassung im Umlaufweg die ihm nach
Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse
wahrgenommen. Unter den wesentlichen Entscheidungen des
Aufsichtsrats ist – neben der Feststellung des Jahresabschlus-
ses2021/22 und der Genehmigung des Budgets 2023/24 – die
Veranlagung der Dividende und vor allem die Festlegung des
Stimmverhaltens der Gesellschaftsvertreter*innen in den Haupt-
versammlungen der Burgenland Energie AG hervorzuheben.
Der ÖCGK in der revidierten Fassung vom Jänner 2023 wurde
für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft mit Wirkung
zum 17.März 2023 in Kraft gesetzt.
Der Aufsichtsrat befasst sich jährlich mit der Effizienz seiner
Tätigkeit, insbesondere mit seiner Organisation und Arbeits-
weise. Diese Selbstevaluierung wird anhand eines schriftlichen
Fragebogens und anschließender mündlicher Erörterung durch-
geführt.
Der Aufsichtsrat hat den Bericht zur aktuellen Umsetzung der
Marktmissbrauchsverordnung sowie den Bericht über Vorkeh-
rungen zur Bekämpfung von Korruption im Unternehmen ge-
mäß Regel 18a ÖCGK zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus
hat sich der Aufsichtsrat erneut mit möglichen Interessenkolli-
sionen auseinandergesetzt und dabei keine Konflikte festgestellt.
Bei den Sitzungen des Aufsichtsrats betrug die Anwesenheits-
rate aller Aufsichtsratsmitglieder im Durchschnitt 77,5 %. Zwei
Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Geschäftsjahr2022/23
an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats nicht
persönlich teilgenommen.
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Derzeit sind im Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktien-
gesellschaft zwei Ausschüsse eingerichtet, nämlich der Prü-
fungsausschuss und der Personalausschuss.
Sowohl der Prüfungs- als auch der Personalausschuss bestehen
aus den Aufsichtsratsmitgliedern
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA
(Vorsitzender und Vergütungsexperte),
Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (Stellvertreter des Vorsitzenden),
Mag. Johannes Lang (Finanzexperte) und
Dr. Norbert Wechtl.
Die Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat kommt seinen Aufgaben im Plenum nach,
soweit einzelne Angelegenheiten nicht Ausschüssen des Auf-
sichtsrats zugewiesen sind, die für ihn Verhandlungen und
Corporate Governance Bericht
8
Corporate Governance Bericht
Beschlüsse vorbereiten, die Ausführung seiner Beschlüsse
überwachen oder über vom Aufsichtsrat besonders zuge-
wiesene Angelegenheiten entscheiden.
Der
Prüfungsausschuss nimmt folgende Aufgaben wahr:
die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie
die Erteilung von Empfehlungen oder Vorschlägen zur
Gewährleistung seiner Zuverlässigkeit;
die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontroll-
systems, gegebenenfalls des internen Revisionssystems,
und des Risikomanagementsystems der Gesellschaft;
die Überwachung der Abschlussprüfung unter Einbe-
ziehung von Erkenntnissen und Schlussfolgerungen in
Berichten der Abschlussprüferaufsichtsbehörde;
die Prüfung und Überwachung der Unabhängigkeit der
Abschlussprüfenden, insbesondere im Hinblick auf die für
die geprüfte Gesellschaft erbrachten zusätzlichen Leistun-
gen; zusätzlich ist Art. 5 Abs. 5 der Abschlussprüfungs-
verordnung (VO (EU) 537/2014) zu beachten;
die Erstattung des Berichts über das Ergebnis der Abschluss-
prüfung an den Aufsichtsrat und die Darlegung, wie die
Abschlussprüfung zur Zuverlässigkeit der Finanzbericht-
erstattung beigetragen hat sowie die Rolle des Prüfungs-
ausschusses dabei;
die Prüfung des Jahresabschlusses und die Vorbereitung
seiner Feststellung, die Prüfung des Vorschlags für die
Gewinnverteilung, des Lageberichts und gegebenenfalls des
Corporate Governance Berichts sowie die Erstattung des Be-
richts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat;
die Durchführung des Verfahrens zur Auswahl der Ab-
schlussprüfenden unter Bedachtnahme auf die Angemes-
senheit des Honorars sowie die Empfehlung für seine
Bestellung an den Aufsichtsrat; es gilt hierzu Art. 16 der
Abschlussprüfungsverordnung (VO (EU) 537/2014).
Der Prüfungsausschuss verfügt über ein von Gesetz und Regel
40 ÖCGK gefordertes Mitglied mit Finanzexpertise. Die Mit-
glieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit
dem Sektor, in dem das Unternehmen tätig ist, vertraut. Der
Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat im Geschäfts-
jahr 2022/23 zweimal getagt. Behandelt wurden dabei der
Jahresabschluss zum 30. September 2022 samt Anhang und
Lagebericht und der Corporate Governance Bericht, der
Bericht des Abschlussprüfers über die Jahresabschlussprüfung
sowie der Prozess der Abschlussprüfung.
Der Pfungsausschuss nahm den Bericht zur Bewertung von
im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb und zu markblichen Be -
dingungen geschlossenen Geschäften (§ 95a Abs. 6 AktG) zur
Kenntnis. Weiters wurde ein Umlaufbeschluss gefasst.
Der
Personalausschuss nimmt die Aufgaben eines Nominie-
rungs- und Vergütungsausschusses wahr und befasst sich mit
den Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder inklu-
sive der Nachfolgeplanung. Dem Personalausschuss obliegen
alle Angelegenheiten, die die Beziehungen zwischen der Ge-
sellschaft und den Vorstandsmitgliedern betreffen, soweit
nicht zwingend die Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats
gegeben ist. Dem Personalausschuss als Vergütungsausschuss
des Auf sichtsrats gehört ein Mitglied an, das über Kenntnisse
und Erfahrung im Bereich der Vergütungspolitik verfügt
(Regel43ÖCGK). Der Personalausschuss des Aufsichtsrats hat
im Geschäftsjahr2022/23 weder Sitzungen abgehalten noch
Umlaufbeschlüsse gefasst.
Zustimmungspflichtige Verträge von Aufsichtsratsmit-
gliedern (Regel 48): Aus den Vorjahren bestehen mit der
EVN AG, an der mehrere Aufsichtsratsmitglieder ein erheb-
liches wirtschaftliches Interesse haben, folgende Verträge
mit einem nicht bloß geringfügigen Entgelt:
Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeitenden beschäf-
tigt, wird die Verwaltung der Gesellschaft über einen Dienst-
leistungsvertrag abgewickelt, der beispielhaft die Bereiche
Rechnungswesen, rechtliche Angelegenheiten, Controlling,
Cash Management sowie Beteiligungsmanagement umfasst;
das Gesamtentgelt im Geschäftsjahr 2022/23 betrug netto
108.415,00 Euro.
9
Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2020/21 befindet sich die
Gesellschaft gemäß § 9 KStG in einer Steuergruppe mit
der Beteiligungsgemeinschaft der NÖ Landes-Beteiligungs-
holding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschaft und der
WIENER STADTWERKE GmbH als minderbeteiligter Gesell-
schaft als Gruppenträger (bis Geschäftsjahr 2019/20 Unter-
nehmensgruppe mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding als
Gruppenträger). Eine Änderung des seit 2014 bestehenden
Steuerumlagevertrags mit der EVN AG war nicht erforderlich.
Im Geschäftsjahr 2022/23 wurde keine Steuerumlage ver-
bucht, da auf Basis dieses Gruppen- und Steuerausgleichsver-
trags im Falle eines negativen steuerlichen Ergebnisses und
eines negativen steuerlichen Gesamtgruppenergebnisses keine
Steuerumlage verrechnet wird. Stattdessen ist der Verlust
gruppenintern vorzutragen.
Maßnahmen zur Förderung von Frauen, Diversitätskonzept
Da die Gesellschaft weder eigene Mitarbeitende noch leitende
Angestellte beschäftigt, sind in diesem Bereich keine spezifi-
schen Förderungsmaßnahmen geplant. Der Grundsatz der
Chancengleichheit gilt auch für die Leitungs- und Aufsichts-
organe des Unternehmens. Entsprechende Veränderungen
können nur bei der Besetzung von Organen stattfinden. Im
abgelaufenen Geschäftsjahr wurden weder Aufsichtsrats- noch
Vorstandsmandate neu besetzt. Zwei Mitglieder des Aufsichts-
rats sind weiblich. Für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats
wird neben der fachlichen Qualifikation und der persönlichen
Kompetenz insbesondere auf eine fachlich und persönlich
ausgewogene Zusammensetzung des Gremiums Bedacht ge-
nommen. Im Vorstand sind derzeit keine Frauen vertreten.
Der Aufsichtsrat verfügt sowohl in seiner Gesamtheit als auch
in seinen Ausschüssen über die für das Unternehmen wichti-
gen Fachkenntnisse, insbesondere im kaufmännischen, juristi-
schen und energiewirtschaftlichen Bereich.
Externe Evaluierung
Nach C-Regel 62 ist die Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK
mindestens alle drei Jahre durch ein externes Institut evaluieren
zu lassen und über das Ergebnis im Corporate Governance
Bericht zu berichten. Zuletzt erfolgte eine externe Evaluierung
für den Corporate Governance Bericht 2021/22.
Veränderungen nach dem Abschlussstichtag
Zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Corporate Governance Berichts haben sich keine Verände-
rungen von berichtspflichtigen Sachverhalten ergeben.
Eisenstadt, am 16. November 2023
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker
Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Corporate Governance Bericht
10
Burgenland Energie Gruppe
Burgenland Energie Gruppe
Geschäftsentwicklung 2022/23 (Prognose)
1)
1. Oktober 202230. September 2023
Highlights
• Start der internen Energiesparkampagne „Aus 5 wird 4“:
Mit gezielten Maßnahmen soll der Verbrauch der selbst
produzierten Energie um 20 % reduziert werden.
Anfang Dezember wurde gemeinsam mit dem Land
Burgen land ein Auffangnetz für private Haushalte präsen-
tiert, womit Zusatzkosten für Privatkunden und -kundinnen
im Gasbereich über den Wärmepreisdeckel des Landes
abgefedert werden sollen.
PV-Ausbau im Burgenland: Mit dem SonnenAbo Schatten-
dorf können sich Bürger*innen aus Schattendorf seit März
an der PV-Anlage beteiligen, um somit regionalen und
günstigen Sonnenstrom zu beziehen.
Mit dem Projekt „Sport4Planet“ wird das SonnenAbo mit
maßgeschneiderten PV-Anlagen auf den Dächern von
Sportvereinen erweitert.
Kooperation mit dem ÖAMTC für den gemeinsamen
Ausbau von PV-Anlagen an ÖAMTC-Standorten in Ost-
österreich sowie eine Roaming-Partnerschaft im Bereich
der Ladestationen.
Die Burgenland Energie hat im Juni erfolgreich die
1.000ste und die Krone Sonne GmbH im Juli die 2.000ste
PV- Anlage realisiert.
Ein Schwerpunkt der Burgenland Energie Gruppe liegt weiter in
der ökologischen Energieerzeugung. So wurden im Geschäfts-
jahr2022/23 mit 215 Windenergieanlagen
2)
und einer Leistung
von 623,5 MW
3)
rund 1.042 GWh Ökostrom produziert.
Energieabsatz und -aufbringung
Im Geschäftsjahr 2022/23 sank der Stromverkauf zum Ver-
gleichszeitraum des Vorjahres um 8,9 % auf 992 GWh. Die
Netzabgabemenge lag mit 1.641 GWh um 11,3 % unter jener
des Geschäftsjahres 2021/22.
Der Gasverkauf wird mit 1.036 GWh rund 6,5 % unter dem Vor-
jahresniveau liegen. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Netz-
abgabemenge um 22,6 % auf 1.851 GWh.
Ertragslage
Die Umsatzerlöse der Burgenland Energie Gruppe werden mit
920,8 Mio. Euro erwartet und verzeichnen einen massiven An-
stieg zur Vorjahresperiode. Das Ergebnis vor Steuern wird vor-
aussichtlich 43,6 Mio. Euro betragen und liegt somit um 3,2 %
über dem Vorjahresniveau.
Finanzlage
Der Nettogeldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird
58,8 Mio. Euro betragen, wobei sich der operative Cashflow
voraussichtlich auf 125,2 Mio. Euro belaufen wird.
Vermögens- und Kapitalstruktur
Die Bilanzsumme zum 30. September 2023 steht voraussichtlich
bei 1.359,8 Mio. Euro, wobei der Anteil des Anlagevermögens
(998,4 Mio. Euro) am Gesamtvermögen 73,4 % betragen wird.
Das Eigenkapital beträgt 370,4 Mio. Euro und die sich daraus
ergebende Eigenkapitalquote liegt bei 27,2 %. Unter Berück-
sichtigung der Baukosten- und Investitionszuschüsse ergibt sich
eine Eigenkapitalquote in Höhe von 37,2 %.
Ausblick
Der Schwerpunkt in den kommenden Jahren liegt unverändert
auf dem Ausbau von erneuerbarer Energie (Windenergie- und
Photovoltaik-Anlagen).
Die intensive Nutzung von erneuerbarer Energie aus Wind und
Sonne erfordert einen ständigen Ausbau der Stromnetze. Bis
2030 wird die Netz Burgenland daher mehr als 630 Mio. Euro
investieren, um die Netze zu modernisieren und zu erweitern.
Neben dem Bau der 110-kV-Mittelburgenlandleitung vom Um-
spannwerk Oberpullendorf nach Rotenturm sind die Erweite-
rung bestehender und die Errichtung neuer Umspannwerke die
wichtigsten Vorhaben im Ausbauprogramm. Mit dem Neubau
des Umspannwerkes an der Güssinger Nordeinfahrt soll die
Anschlussleistung verdoppelt werden, um die Einspeisung von
zusätzlichem Strom aus geplanten Photovoltaikanlagen zu
ermöglichen und gleichzeitig die hohe Versorgungssicherheit
beizubehalten.
In Nickelsdorf soll der bislang größte Elektrolyseur Europas ent-
stehen. Überschüssiger Strom aus Wind- und Sonnenenergie
wird hier in Grünen Wasserstoff umgewandelt. Die Anlage, die
Burgenland Energie und VERBUND gemeinsam im Burgenland
errichten, wird in mehreren Stufen gebaut und soll ab 2026 in
Betrieb gehen.
Burgenland Energie Gruppe
2022/23
Vorschau
Stromverkauf GWh 992
Netzabgabemenge (Strom) GWh 1.641
Erdgasverkauf GWh 1.036
Netzabgabemenge (Erdgas) GWh 1.851
Umsatzerlöse Mio. EUR 920,8
Ergebnis vor Steuern Mio. EUR 43,6
Bilanzsumme Mio. EUR 1.359,8
Eigenkapital Mio. EUR 370,4
Operativer Cashflow Mio. EUR 125,2
1) Zum Redaktionsschluss lag der endgültige Jahresabschluss der BurgenlandEnergie AG per 30. September 2023 noch nicht vor.
Sofern daher noch keine IST-Daten vorhanden sind, basieren die Werte auf den aktuellsten Prognose-Daten der Burgenland Energie AG.
2) Berechnung der Anlagenanzahl anhand der Beteiligungsanteile (Stand: 30. September 2023)
3) Berechnung der Leistung anhand der konsolidierten Beteiligungsanteile (Stand: 30. September 2023)
11
WINDKRAFT
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CM
MY
CY
CMY
K
230925_Schattenspiele_Windkraft2_sw.pdf 1 09.11.2023 08:58:07
12
Lagebericht
Lagebericht
Energie- und Klimapolitik
Europäische Union
Nach dem Willen der EU wird Europa bis 2050 der erste klima-
neutrale Kontinent sein, und bereits bis 2030 sollen die Treib-
hausgasemissionen erheblich reduziert werden. Vor diesem
Hintergrund arbeitet die EU laufend an weiteren Gesetzes-
vorhaben, um einen verbindlichen Rechtsrahmen zur Errei-
chung dieser ambitionierten Ziele zu schaffen.
Im März 2023 einigten sich die Mitgliedstaaten auf die Grund-
lagen des Pakets für den Wasserstoffmarkt und den dekarbo-
nisierten Gasmarkt. Es soll die wesentlichen Rahmenbedin-
gungen für den sukzessiven Übergang von fossilem Erdgas hin
zu erneuerbaren Gasen durch die Schaffung eines wettbe-
werbsfähigen Markts samt der dafür erforderlichen Infrastruk-
tur regeln. Weitere wesentliche Inhalte sind die Regulierung
der künftigen Wasserstoffnetze sowie die Verbesserung der
Planungs- und Investitionssicherheit für Netze und Speicher.
Im Mai 2023 trat eine neue EU-Richtlinie über die Reform des
Emissionshandels in Kraft, die diesen ab 2027 auch auf den
Verkehrs- und Gebäudesektor ausweitet. Die Einnahmen aus
den neuen Bereichen des Emissionshandels sollen in einen
Klima- und Sozialfonds fließen.
Im Herbst 2023 einigten sich EU-Parlament und Rat auf eine
Novelle der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III), die
deutlich ambitioniertere Ziele für den Anteil erneuerbarer
Energien in der Wärme- und Kälteversorgung sowie in den
Sektoren Gebäude, Industrie und Verkehr vorsieht. Für die
Industrie bedeuten die neuen Ziele auch einen rascheren
Umstieg auf erneuerbaren Wasserstoff. Zudem enthält die
Richtlinie die Vorgabe, die Dauer der Planungs- und Genehmi-
gungsverfahren für den Ausbau von Anlagen zur Erzeugung
von erneuerbaren Energien, Netzen und Energiespeichern zu
verkürzen.
Vor dem Hintergrund der durch den Ukrainekrieg ausgelösten
Energiekrise legte die EU-Kommission 2023 einen Entwurf für
ein neues Strommarktdesign vor. Ein wesentliches Ziel der
Reformbestrebungen ist es, die negativen Auswirkungen von
extremen Preisschwankungen auf den EU-Markt und letztlich
auf die Verbraucher*innen einzudämmen. Als eine wesentliche
Maßnahme soll künftig für Investitionen in Anlagen zur Strom-
erzeugung aus erneuerbaren bzw. nichtfossilen Quellen die
Übernahme von Marktpreisrisiken durch den Staat ermöglicht
werden. Dies soll einerseits den Kraftwerksbetreibern Investitions-
sicherheit bieten, andererseits sollen Verbraucher*innen bei
steigenden Marktpreisen entlastet werden können. Ermöglicht
werden soll das durch den Abschluss sogenannter energie-
wirtschaftlicher Differenzverträge (Con tracts for Difference) zwi-
schen Stromproduzent*innen und den EU-Mitgliedstaaten. Die
EU ist bestrebt, dass das Gesetzespaket zum Strommarktdesign
noch vor den EU-Wahlen im Jahr 2024 beschlossen wird.
Österreich
In Österreich enthält das im Juli 2021 beschlossene Erneuer-
baren-Ausbau-Gesetz (EAG) konkrete Ausbauziele. Bis 2030
soll die erneuerbare Stromerzeugung um insgesamt 27 TWh
pro Jahr gesteigert werden, davon sollen 11 TWh auf Photo-
voltaik, 10 TWh auf Windkraft, 5 TWh auf Wasserkraft und
1TWh auf Biomasse entfallen.
Zu den für die Aktivitäten der Burgenland Energie AG beson-
ders relevanten Inhalten des EAG zählen die Fördermechanis-
men für die Errichtung neuer erneuerbarer Erzeugungsan lagen
sowie Investitionszuschüsse für Elektrolyseanlagen zur Um-
wandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas.
Darüber hinaus sollen die Investitionssicherheit für bestehende
und zukünftige Anlagen zur Erzeugung von erneuer barem Gas
gewährleistet und der Anteil von national produziertem
erneuer barem Gas am österreichischen Gasabsatz bis 2030 auf
5TWh p. a. erhöht werden. Weitere relevante Inhalte sind die
Rahmenbedingungen für Bürger*innen- Energiegemeinschaften
und Erneuerbare-Energiegemeinschaften.
Im März 2023 wurden durch eine Novelle des Umweltverträg-
lichkeitsprüfungsgesetzes Verfahrenserleichterungen sowie
Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigung für Vor-
haben der Energiewende beschlossen.
Im Juni 2023 erfolgte mit der Novelle des Bundes-Energie-
effizienzgesetzes die Umsetzung der Energieeffizienz-Richt-
linie der EU in Österreich.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft hält 49 % am Grundkapital der Burgenland Energie AG (vormals Energie Burgenland AG).
Aus diesem Grund wird bei den Erläuterungen zum energiewirtschaftlichen und -politischen Umfeld im Lagebericht der Burgen-
land Holding Aktiengesellschaft vorwiegend auf die Burgenland Energie Gruppe (Burgenland Energie) eingegangen.
Energiepolitisches Umfeld
13
BIOMASSE
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231107_Schattenspiele_Biomasse.pdf 1 07.11.2023 16:49:50
14
Wirtschaftliches und energiewirtschaftliches Umfeld
Wirtschaftliches Umfeld
1)
Nachdem die Weltwirtschaft im Lauf des Jahres 2022 bereits
deutlich an Schwung verloren hatte, setzte sich dieser Trend
2023 fort. Im Vorjahr hatte die Energiekrise und der damit ver-
bundene, teilweise drastische Anstieg der Marktpreise für Strom
und Erdgas Europa stärker getroffen als die USA, wo die Kon-
junktur trotz der ausgeprägten Straffung der Geldpolitik robust
blieb. Mit einem Plus von 3,3 % fiel das Wachstum in der Euro-
zone damit 2022 nur moderat aus. Aktuell gehen die Öko-
nom*innen davon aus, dass die in einigen wenigen Ländern
einsetzende Rezession von kurzer Dauer sein und die Konjunktur
sich im nächsten Jahr allgemein wieder verbessern wird. Diese
Annahme beruht auf dem im Vergleich zu den Höchstständen
deutlichen Rückgang der Energiepreise, den durch die nachlas-
sende Inflation steigenden Realeinkommen sowie auf dem ver-
besserten weltwirtschaftlichen Umfeld. Für die Eurozone werden
Lagebericht
Im Oktober 2023 einigte sich die Bundesregierung auf die
Inhalte für ein neues Erneuerbare-Wärme-Gesetz, das insbe-
sondere ein Verbot der Errichtung neuer Heizungsanlagen auf
Basis fossiler Brennstoffe in Neubauten für Haushalte vorsieht.
Ebenfalls im Oktober 2023 beschloss der österreichische
National rat im Rahmen einer Gesetzesnovelle einen höheren
Standard für die Gasbevorratung. Demnach müssen Gas-
lieferanten zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit
künftig einen Versorgungsstandard von 45 Tagen (statt bisher
30 Tagen) gewährleisten. Neu eingeführt wurde auch ein
Bevorratungsstandard für Gaskraftwerke (inkl. Kraft-Wärme-
Kopplungsanlagen). Zudem wurde die Verlängerung des Vor-
haltens der strategischen Gasreserve bis 2026 beschlossen.
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie arbeitet zur Umsetzung
der Strombinnenmarktrichtlinie sowie der Erneuer baren-
Richtlinie der EU aktuell am Elektrizitätswirtschaftsgesetz
(ElWG), das auch das bestehende Elektrizitätswirtschafts- und
-organisationsgesetz (ElWOG) ersetzen soll. Vom ElWG werden
somit u. a. klare Regelungen zu Energiegemeinschaften (z. B.
in Bezug auf den Betrieb von Speichern) ebenso erwartet wie
neue Regelungen für Netzbetreiber (z. B. in Bezug auf die ver-
einfachte Nutzung von Smart-Meter-Daten für die Planung
von Netzflexibilitäten). Auch zusätzliche Konsumentenschutz-
bestimmungen sollen Eingang in das ElWG finden.
Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom
In Österreich trat – in Umsetzung einer im Herbst 2022
beschlossenen EU-Verordnung über zeitlich befristete Notfall-
maßnahmen – für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 31.De-
zember 2023 das Bundesgesetz über den Energie krisenbeitrag-
Strom in Kraft. Primäres Ziel der EU-Verordnung und der darauf
beruhenden nationalstaatlichen Gesetze war es, temporär auf
die massiven Verwerfungen auf den internationalen Energie-
märkten und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die
europäische Gesellschaft und Volkswirtschaft zu reagieren.
Konkret sollten die Mitgliedstaaten zur Einhebung einer Solida-
ritätsabgabe auf Grundlage gestiegener Markterlöse in der
Strom erzeugung sowie aus dem Erdöl-, Kohle- und Raffinerie-
bereich ermächtigt werden. Die Einnahmen sollten verwendet
werden, um Endkunden und Endkundinnen wie Haushalte so-
wie kleinere und mittlere Unternehmen angesichts der hohen
Energiepreise finanziell zu entlasten.
Das österreichische Bundesgesetz über den Energiekrisen-
beitrag-Strom sieht die Abschöpfung von 90 % der Überschuss-
erlöse aus der Stromerzeugung vor. Der Schwellenwert zur Er-
mittlung der Überschusserlöse lag im Zeitraum 1. Dezember2022
bis 31. Mai 2023 bei 140 Euro pro MWh bzw. bis zu 176 Euro
pro MWh unter Berücksichtigung der anrechenbaren Investi -
ti onen in erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen.
Ab 1. Juni 2023 wurde der Schwellenwert aufgrund der mittler-
weile gesunkenen Großhandelspreise für Strom auf 120 Euro
pro MWh bzw. bis zu 156 Euro pro MWh reduziert.
1) Quellen: „European Economic Forecast, Spring 2023", EU Kommission, Mai 2023;
„Herbst-Prognose der österreichischen Wirtschaft 2023–2024", IHS, Oktober 2023;
„Prognose für 2023 und 2024: Kaufkraft steigt nach milder Rezession", WIFO, Oktober 2023;
„Global Economic Prospects", World Bank, Juni 2023;
World Economic Outlook", International Monetary Fund, Oktober 2023
15
Energiewirtschaftliches Umfeld – Kennzahlen
2022/23 2021/22
Heizungsbedingter Energiebedarf
1)
% 98,7 105,8
Kühlungsbedingter Energiebedarf
1)
% 101,2 86,4
Primärenergiepreise und CO
2
-Emissionszertifikate
Rohöl – Brent EUR/Barrel 78,8 89,5
Erdgas – NCG
2)
EUR/MWh 56,4 123,1
Steinkohle – API#2
3)
EUR/t 150,4 258,8
CO
2
-Emissionszertifikate EUR/t 84,2 78,0
Strom – EPEX Spotmarkt
4)
Grundlaststrom EUR/MWh 134,4 258,7
Spitzenlaststrom EUR/MWh 154,8 296,3
1) Berechnet nach Heiz- bzw. Kühlgradsummen; die Basis (100 %) entspricht dem bereinigten langhrigen Durchschnitt der Messwerte
2) Net Connect Germany (NCG) – Börsepreis für Erdgas an der EEX (European Energy Exchange)
3) Notierung in ARA (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)
4) EPEX Spot – European Power Exchange
für 2023 BIP-Wachstumsraten zwischen 0,4 % und 1,1 % bzw.
zwischen 1,2 % und 1,6 % für 2024 erwartet.
Die österreichische Volkswirtschaft befindet sich gegenwärtig im
Sog des internationalen Konjunkturabschwungs in einer Rezes-
sion. Nach einem Anstieg um 4,8 % im Jahr 2022 dürfte die
Wirtschaftsleistung 2023 um bis zu 0,8 % schrumpfen. Haupt-
faktoren dafür sind die Belastungen durch die überdurchschnitt-
lich hohe Inflation, die restriktive Geldpolitik sowie die schwache
internationale Wirtschaftsentwicklung. Hinzu kommen eine ge-
ringere gesamtwirtschaftliche Nachfrage nach den corona-
bedingten Aufholeffekten sowie die schwächere wirtschaftliche
Entwicklung gerade in den Nachbarländern. Die Industrie leidet
unter einem Rückgang bei den Aufträgen und hohem Kosten-
druck. Für das nächste Jahr wird jedoch eine Belebung der Welt-
wirtschaft und ein von steigenden Realeinkommen getragenes
Wachstum des privaten Konsums erwartet. Damit dürfte das
BIP2024 auch in Österreich etwa um 0,8 % bis 1,6 % steigen.
Energiewirtschaftliches Umfeld
Das Energiegeschäft der Burgenland Energie AG ist wesentlich
durch externe Einflussfaktoren geprägt. Bei den Haushaltskun-
den geht vor allem von der Witterung ein starker Einfluss auf die
Nachfrage nach Strom, Erdgas und Wärme aus. Die Nachfrage
der Industriekunden wiederum ist primär durch die wirtschaft-
liche Entwicklung bestimmt. Seit Beginn des Ukrainekriegs und
der dadurch ausgelösten Energiekrise spielen zudem die Ener-
giesparmaßnahmen, mit denen viele Kunden auf die gestiege-
nen Energiepreise reagieren, eine wesentliche Rolle. Auch die
Marktpreise und damit die Beschaffungspreise der Burgenland
EnergieAG hängen vom geopolitischen Umfeld ab. Für die Ener-
gieerzeugung sind das Wind- und Wasserdargebot sowie die
Sonneneinstrahlung relevant.
Im Geschäftsjahr 2022/23 war der Witterungsverlauf von mil-
den Temperaturen geprägt. Die Heizgradsumme – sie definiert
den temperaturbedingten Energiebedarf – lag in Österreich
leicht unter dem langjährigen Durchschnitt. Die Kühlgrad-
summe, die den Energiebedarf für Kühlung bemisst, stieg im
Geschäftsjahr2022/23 im Vergleich zum Vorjahr deutlich an. In
Österreich kam sie leicht über dem langjährigen Durchschnitt zu
liegen.
Nach den massiven Schwankungen und Verwerfungen im vor-
an gegangenen Geschäftsjahr waren die Primärenergie- und
Energiepreise in der Berichtsperiode vor allem während der Som-
mermonate wieder rückläufig. So halbierte sich der durchschnitt-
liche EEX-Börsepreis für Erdgas von zuvor 123,1 Euro pro MWh
auf rund 56,4 Euro pro MWh. Gegen Ende des Berichtsjahres
zeichnete sich hier allerdings wieder ein gegenläufiger Trend ab.
Eine Ausnahme bildeten die Preise für CO
2
-Emissions zertifikate:
Ihr Preis unterlag zwar geringeren Schwankungen, lag im Schnitt
aber mit 84,2 Euro pro Tonne im Geschäftsjahr 2022/23 um
rund 8 % über dem Vorjahreswert von 78,0Euro pro Tonne.
Dies wirkte sich auch auf die Marktpreise für Strom entspre-
chend aus. Sie verzeichneten im Berichtsjahr zwar einen deut-
lichen Rückgang, blieben aber dennoch auf hohem Niveau: Die
Spotmarktpreise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen bei
durchschnittlich 134,4 Euro pro MWh bzw. 154,8 Euro pro MWH
(Vorjahr: 258,7 Euro pro MWh bzw. 296,3 Euro pro MWh).
Lagebericht
16
Beteiligungserträge mit 11,5 Mio. Euro über dem Niveau des Vorjahres
Anstieg des Jahresüberschusses analog zur Entwicklung der Beteiligungserträge
Vorschlag an die Hauptversammlung: Dividende in Höhe von 3,80 Euro je Aktie
Burgenland HoldingAktiengesellschaft
Wirtschaftliche Entwicklung
Analyse des Geschäftsjahres 2022/23
Ertragslage
Der Erfolg der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wird im
Wesentlichen von der Dividende des Beteiligungsunter-
nehmens Burgenland Energie AG bestimmt. Insgesamt sind
der Burgenland Holding Aktiengesellschaft im Geschäfts-
jahr2022/23 Beteiligungserträge in Höhe von 11,5 Mio. Euro
(2021/22: 10,6 Mio. Euro) zugeflossen. Neben der Dividende
der Burgenland Energie AG für das Geschäftsjahr 2021/22 in
Höhe von 11,2 Mio. Euro (Vorjahr: 10,3 Mio. Euro) wurde eine
Dividende der Wiener Börse AG für das Geschäftsjahr 2022 in
Höhe von 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro) vereinnahmt.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft beschäftigt kein
Personal.
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, aus dem Bilanz-
gewinn des Geschäftsjahres 2022/23 eine Dividende in Höhe
von 3,80 Euro je Aktie (Vorjahr: 3,45 Euro je Aktie) an die Akti-
onär*innen auszuschütten. Das entspricht einer Dividenden-
zahlung in Höhe von 11,4 Mio. Euro.
Stabile Vermögens- und Kapitalstruktur
Die solide Bilanzstruktur der Burgenland Holding Aktiengesell-
schaft blieb im Geschäftsjahr 2022/23 gegenüber dem Vorjahr
im Wesentlichen unverändert. Die Bilanzsumme lag mit
81,7Mio. Euro um 1,2 % leicht über dem Niveau des Vorjahres.
Die Eigenkapitalquote zum Stichtag 30. September 2023 betrug
99,97 %.
Burgenland Holding Aktie (Angaben nach § 243a Abs. 1UGB)
1. Per 30. September 2023 betrug das Grundkapital der Burgen-
land Holding Aktiengesellschaft 21,81 Mio. Euro und war
unterteilt in 3.000.000 Stück auf Inhaber*innen lautende
nennwertlose Stückaktien. Die Burgenland Holding Aktienge-
Lagebericht
Burgenland HoldingAktiengesellschaft – Kennzahlen
Mio. EUR
2022/23 2021/22
Veränderung
in %
Ergebnis vor Steuern 11,4 10,2 11,8
Beteiligungserträge 11,5 10,6 8,5
Jahresüberschuss 11,4 10,3 10,7
Bilanzsumme 81,7 80,7 1,2
Anlagevermögen 71,3 71,3
Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung 10,4 9,4 10,6
Eigenkapital 81,7 80,6 1,4
Fremdkapital 0,0 0,1
sellschaft notiert im Segment „Standard Market Auction“ der
Wiener Börse. Form und Inhalt der Aktienurkunden setzt der
Vorstand fest. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien
ist ausgeschlossen. Es existiert nur eine Aktiengattung. Alle
Aktien haben die gleichen Rechte und Pflichten.
2. Es gibt keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes
hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte bzw.
Vereinbarungen über die Beschränkung der Übertragbarkeit
von Aktien.
3. Mehrheitseigentümerin der Burgenland Holding Aktienge-
sellschaft ist die EVN AG, die unverändert einen Anteil von
73,63 % hält. Die VERBUND AG ist mit über 10 % und die
WIEN ENERGIE GmbH mit 5 % bis 10 % beteiligt. Die Anteile
der übrigen Aktionär*innen liegen jeweils unter der melde-
pflichtigen Stimmrechtsschwelle von 4 % bzw. befinden
sich im Streubesitz.
4. Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten
ausgegeben.
5. Eine Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmenden existiert nicht,
da die Gesellschaft keine Mitarbeitenden beschäftigt.
6. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Auf-
sichtsrat bestellt und abberufen werden. Dabei ist neben
den aktienrechtlichen Vorschriften aufgrund der Eigentums-
verhältnisse insbesondere auch das Stellenbesetzungs-
gesetz einzuhalten, das eine öffentliche Ausschreibung
vorsieht.
7. Es bestehen keine Befugnisse des Vorstands gemäß § 243a
Abs. 1 Z 7 UGB.
17
Lagebericht
Kennzahlen Geschäftsjahr 2022/23
Kennzahlen zur Ertragslage
TEUR
2022/23 2021/22
Veränderung
absolut
Veränderung
in %
Ergebnis vor Zinsen
und Steuern
Ergebnis vor Steuern
+ Zinsen und ähnliche Aufwendungen
gemäß § 231 (2) Z 15 UGB
11.358 10.223 1.135 11,1
Die Geschäftstätigkeit der Burgenland Holding Aktiengesellschaft besteht im Halten und Verwalten von Beteiligungen. Die Burgen-
land Holding Aktiengesellschaft verzeichnete im Geschäftsjahr 2022/23 keine Umsatzerlöse.
2022/23 2021/22
Veränderung
in %-Punkten
Kapitalrentabilität
Eigenkapitalrentabilität Ergebnis vor Steuern/
durchschnittliches Eigenkapital
14,0 % 12,7 % 1,3
Gesamtkapitalrentabilität Ergebnis vor Zinsen und Steuern/
durchschnittliches Gesamtkapital
14,0 % 12,7 % 1,3
Kennzahlen zur Vermögens- und Finanzlage
TEUR
2022/23 2021/22
Veränderung
absolut
Veränderung
in %
Nettoumlaufvermögen Umlaufvermögen
– langfristiges Umlaufvermögen
= kurzfristiges Umlaufvermögen
– kurzfristiges Fremdkapital
= Nettoumlaufvermögen
10.323 9.318 1.005 10,8
Eigenkapitalquote Eigenkapital/Gesamtkapital 99,97 % 99,91 %
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft weist sowohl zum Stichtag 30. September 2023 als auch zum Vergleichsstichtag kei-
nerlei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus. Das Nettoumlaufvermögen liegt aufgrund des im Vergleich zum Vorjahr
gestiegenen Jahresergebnisses über dem Vorjahreswert. Der Nettoverschuldungsgrad (Nettoverschuldung/Eigenkapital) beträgt
wie im Vorjahr 0,0 %.
8. Zwischen der Burgenland Holding Aktiengesellschaft und
der Landesholding Burgenland GmbH besteht ein Syndikats-
vertrag in Bezug auf die Burgenland Energie AG. Ein
Kontroll wechsel bei einem der beiden Anteilsinhabenden
der Burgenland Energie AG hätte ein Aufgriffsrecht der
Anteile an der Burgenland Energie AG durch die andere
Vertragspartnerin zur Folge.
9.
Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen oder
Mitarbeitenden für den Fall eines öffentlichen Übernahme-
angebots gemäß § 243a Abs. 1 Z 9 UGB bestehen nicht.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der
Gesellschaft unter www.buho.at.
Geldflussrechnung
TEUR
2022/23 2021/22
Veränderung
absolut
Veränderung
in %
Netto-Geldfluss der laufenden Geschäftstätigkeit 10.353 10.360 –7 –0,1
Netto-Geldfluss der Investitionstätigkeit 0 0
Netto-Geldfluss der Finanzierungstätigkeit –10.350 –10.350
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands 3 10 –7 –70,0
Zusammensetzung des Finanzmittelbestands: Guthaben bei Kreditinstituten, Finanzmittelbestand Konzern-Cash-Pooling
Ausgehend von einem Jahresüberschuss von 11,4 Mio. Euro (Vorjahr: 10,3 Mio. Euro) konnte ein operativer Cashflow in Höhe von
10,4 Mio. Euro (Vorjahr: 10,4 Mio. Euro) erzielt werden. Ausschlaggebend für den Jahresüberschuss waren vor allem die Ausschüt-
tungen der Beteiligungsunternehmen der Burgenland Holding Aktiengesellschaft.
18
STROMNETZ
C
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CM
MY
CY
CMY
K
231002_Schattenspiele_Stromnetz-links.pdf 1 07.11.2023 15:48:39
19
Lagebericht
Umweltschutz
Nennenswerte umweltrelevante Aktivitäten finden in der Gesell-
schaft selbst nicht statt; sie spielen aber in der Beteiligungs-
gesellschaft Burgenland Energie AG eine große Rolle. Die
Burgenland Energie AG leistet als Österreichs größter Wind
-
stromproduzent einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist im Übrigen in das
Umweltmanagementsystem des EVN Konzerns integriert, das
etabliert wurde, um den Aspekt des Umweltschutzes in allen
Managemententscheidungen berücksichtigen zu können.
Zweigniederlassungen
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft verfügt über keine
Zweigniederlassungen.
Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen
Die am Rechnungslegungsprozess über einen Dienstleistungs-
vertrag mit der EVN AG beteiligten Personen sind entsprechend
qualifiziert und werden regelmäßig geschult. Das Rechnungs-
wesen der Gesellschaft wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP,
Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen), geführt und durch Zu-
griffsberechtigungen sowie zwingende automatische sowie
manuelle Kontrollschritte geschützt.
Durch eine das Vier-Augen-Prinzip verfolgende Unterschriften-
regelung wird die risikominimierende Beauftragung Dritter und
die korrekte Erfassung und Bezahlung externer Belege gewähr-
leistet.
Weiters ist die Gesellschaft aufgrund des mit der EVN AG beste-
henden Dienstleistungsvertrags in ein internes Kontrollsystem
sowie in ein Revisionssystem eingebunden.
Das Kreditrisiko wird vom Unternehmen laufend überwacht.
Aufgrund der Veranlagung der liquiden Mittel im EVN Konzern
wird das Kreditausfallsrisiko als nicht wesentlich eingestuft.
Der von der Burgenland Holding Aktiengesellschaft festgelegte
Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstel-
lungen gelten für alle für die Burgenland Holding Aktiengesell-
schaft tätigen Personen. Ein Compliance-Management-System
wurde eingerichtet.
Der Vorstand erhält vierteljährlich einen umfassenden Bericht
über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft,
der neben einer Bilanz auch eine Gewinn- und Verlustrechnung
sowie eine Kapitalflussrechnung enthält. Diese Berichte werden
auch dem Aufsichtsrat der Gesellschaft vierteljährlich vorgelegt.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft richtet zudem
großes Augenmerk auf die Kontrolle des Beteiligungsrisikos.
Finanzinstrumente, Risiken und Ungewissheiten
Die bestehenden originären Finanzinstrumente sind in der Bilanz
unter den Forderungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Darü ber hinaus bestehen Bankguthaben und Beteiligungen.
Derivative Finanzinstrumente gibt es nicht. Das Fremdwährungs-
risiko wird als gering eingestuft. Ein Zinsänderungsrisiko im
Bereich der Finanzierung besteht im marktüblichen Ausmaß.
Aufgrund der Veranlagung im EVN Konzern ist das Kreditaus-
fallsrisiko als gering einzustufen.
Forschung und Entwicklung
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten finden nicht im
Unternehmen selbst, sondern in der Beteiligungsgesellschaft
Burgenland Energie AG statt.
Ausblick
Für die Burgenland Energie AG wird für das Geschäfts-
jahr2022/23 ein Ergebnis in etwa auf gleichbleibendem Niveau
erwartet. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft geht daher
im Geschäftsjahr 2023/24 von nahezu stabilen Beteiligungs-
erträgen aus.
Eisenstadt, am 16. November 2023
Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker
Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
20
Jahresabschluss 2022/23
Bilanz zum 30. September 2023
(Vorjahresvergleich zum 30. September 2022)
Jahresabschluss 2022/23
Aktiva
30.09.2023
EUR
30.09.2022
TEUR
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen
71.325.280,80 71.325
71.325.280,80 71.325
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen
1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
10.342.374,81 9.367
2. Sonstige Forderungen
628,58 1
10.343.003,39 9.368
II. Guthaben bei Kreditinstituten
1.134,10
21
10.344.137,49 9.389
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Sonstige
6.718,24 4
D. Aktive latente Steuern
23.966,02 0
Summe Aktiva
81.700.102,55 80.718
Passiva
30.09.2023
EUR
30.09.2022
TEUR
A. Eigenkapital
I. Eingefordertes, gezeichnetes und einbezahltes Grundkapital 21.810.000,00 21.810
II. Kapitalrücklagen
gebundene 43.676.373,33 43.676
III. Gewinnrücklagen
andere Rücklagen (freie Rücklagen) 4.792.000,00 4.802
IV. Bilanzgewinn
11.400.388,94 10.358
davon Gewinnvortrag
7.797,74 6
81.678.762,27 80.646
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen
0,00
64
2. Sonstige Rückstellungen
9.076,68
6
9.076,68 70
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
925,00 1
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
925,00 1
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
609,84 0
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
609,84 0
3. Sonstige Verbindlichkeiten
10.728,76 0
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
13.08 0
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
10.728,76 0
12.263,60 1
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
12.263,60 1
Summe Passiva
81.700.102,55 80.718
21
Jahresabschluss 2022/23
Gewinn- und Verlustrechnung
1. Oktober 2022 30. September 2023
(Vorjahresvergleich 1. Oktober 2021 30. September 2022)
2022/23
EUR
2021/22
TEUR
1. Sonstige betriebliche Erträge
a) übrige 382,12 0
382,12 0
2.
Personalaufwand
a) Gehälter 8.800,12 –8
b) Soziale Aufwendungen 184,36 0
davon Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche
Mitarbeitendenvorsorgekassen 134,68 0
davon Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge –49,68 0
8.984,48 –9
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 10 fallen 2.123,00 67
b) übrige –300.887,44 –269
303.010,44 –336
4. Zwischensumme aus Z 1 bis 3 (Betriebsergebnis)
311.612,80 344
5.
Erträge aus Beteiligungen 11.477.080,75 10.551
6.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 194.595,03 17
davon aus verbundenen Unternehmen 194.365,83 17
7.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.437,80 0
davon aus verbundenen Unternehmen 1.421,13 0
8. Zwischensumme aus Z 5 bis 7 (Finanzergebnis)
11.670.237,98 10.568
9. Ergebnis vor Steuern
11.358.625,18 10.223
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 23.966,02 78
davon Erträge aus Steuerumlage 0,00 78
davon latente Steuern vom Einkommen 23.966,02 0
11. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss
11.382.591,20 10.302
12. Auflösung von Gewinnrücklagen 10.000,00 50
13. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 7.797,74 6
14. Bilanzgewinn
11.400.388,94
10.358
22
Anhang
Anhang
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss zum 30. September 2023 der
Burgenland Holding Aktiengesellschaft wurde vom Vorstand
der Gesellschaft nach den Vorschriften des Unternehmens-
gesetzbuches (UGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß
§ 221UGB.
Das Unternehmen gehört dem Konsolidierungskreis des
EVNKonzerns an. Das Mutterunternehmen, das den Konzern-
abschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unterneh-
men aufgestellt hat, ist die EVN AG, Maria Enzersdorf. Dieser
Konzernabschluss ist beim Firmenbuchgericht Wiener Neustadt
hinterlegt.
Seit dem Geschäftsjahr 2020/21 befindet sich die Gesellschaft
gemäß § 9 KStG in einer Steuergruppe mit der Beteili -
gungs gemeinschaft der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH
als hauptbeteiligter Gesellschaft und der WIENER STADT -
WERKEGmbH als minderbeteiligter Gesellschaft als Gruppen-
träger (bis 2019/20 Unternehmensgruppe mit der NÖ Landes-
Beteiligungsholding als Gruppenträger). Der im September
2014 abgeschlossene Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag
mit der EVN AG blieb bestehen. Danach wird dem Gruppenmit-
glied im Falle eines positiven steuerlichen Ergebnisses eine
Steuer umlage in Höhe des jeweils geltenden Körperschaft-
steuersatzes (derzeit 24 %) nach der Belastungsmethode
(„stand-alone“-Methode) von der EVN AG belastet bzw. im
Falle eines negativen steuerlichen Ergebnisses und eines posi-
tiven Gesamtgruppenergebnisses eine Steuerumlage gut-
geschrieben. Im Falle eines negativen steuerlichen Ergebnisses
und eines negativen steuerlichen Gesamtgruppenergebnisses
auf Ebene der EVN AG ist der Verlust von der Burgenland
Holding Aktiengesellschaft gruppenintern vorzutragen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 231 Abs. 1 in
Verbindung mit Abs. 2 UGB nach dem Gesamtkostenverfahren
erstellt.
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Allgemeine Grundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung erstellt und
entspricht der Generalnorm für den Jahresabschluss, ein mög-
lichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Unternehmens zu vermitteln.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz
der Vollständigkeit eingehalten.
Bei den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
wird gemäß § 237 Abs. 1 Z 1 UGB von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der
Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.
Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem nur
die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne zum Ausweis
gelangten und alle erkennbaren Risiken und drohenden Ver-
luste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksich-
tigt wurden.
Die bisherigen angewandten Bewertungsmethoden wurden
beibehalten.
Anlagevermögen
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls
ihnen ein niedrigerer Wert beizulegen ist, mit diesem ange-
setzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer
sind.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlage-
vermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die
außer planmäßige Abschreibung weggefallen sind.
Umlaufvermögen
Forderungen werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Für er-
kennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet.
Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für
die Abschreibung weggefallen sind.
Latente Steuern
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach
dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis
des Steuersatzes, der im Zeitpunkt der Umkehr der befristeten
Unterschiede gelten wird, gebildet. Die im Geschäfts-
jahr2021/22 beschlossene ökosoziale Steuerreform, den Körper-
schaftsteuersatz ab dem Jahr 2023 etappenweise auf 24 % und
ab dem Jahr 2024 auf 23 % zu senken, wird dementsprechend
bei der Bewertung der latenten Steuern berücksichtigt.
Rückstellungen
In den Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichts-
prinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren
Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen
Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
23
Anhang
Erläuterungen zur Bilanz
Aktiva
Anlagevermögen
Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel angeführt.
Beteiligungen
Name und Sitz
Höhe der
Beteiligung gesamt
Eigenkapital
(gem. § 224 (3) UGB)
Jahres -
überschuss
Stichtag
in % TEUR TEUR
BurgenlandEnergie AG (Sitz: Eisenstadt) 49,00 365.695,7 22.929,5 30.09.2022
Wiener Börse AG (Sitz: Wien) 0,99 178.614,2 34.582,6 31.12.2022
Umlaufvermögen
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in
Höhe von 10.342.374,81 Euro (Vorjahr: rund 9.368 Tsd. Euro)
bestehen sowohl aus der Veranlagung kurzfristiger Gelder bei
der EVN AG in Höhe von 10.294.764,55 Euro (Vorjahr:
9.224 Tsd. Euro) als auch aus der Verrechnung der Kapital-
ertragsteuer und Steuerumlage gegenüber der EVN AG im Rah-
men der Steuer gruppe in Höhe von 47.610,26 Euro (Vorjahr:
144 Tsd.Euro).
Aktive Rechnungsabgrenzungen
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen in Höhe von 6.718,24 Euro
(Vorjahr: 4 Tsd. Euro) bestehen zur Gänze aus sonstigen Auf-
wandsabgrenzungen.
Aktive latente Steuern
Für das aktuelle, steuerlich negative Ergebnis der Gesellschaft
wurde keine Forderung aus Steuerumlage verbucht. Statt-
dessen wurden entsprechend der steuerlichen Ergebnis-
planung latente Steuern angesetzt.
Die aktiven latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
Entwicklung des Anlagevermögens
Anlagenspiegel
Anschaffungs- und Herstellungskosten
EUR Stand
01.10.2022
Zugänge Abgänge Um buchungen Stand
30.09.2023
I. Finanzanlagen
Beteiligungen
BurgenlandEnergie AG 70.217.803,48 0,00 0,00 0,00 70.217.803,48
Wiener Börse AG
1.107.477,32
0,00 0,00 0,00 1.107.477,32
Gesamtsumme Anlagevermögen 71.325.280,80 0,00 0,00 0,00 71.325.280,80
30.09.2023
EUR
30.09.2022
TEUR
Stand zum 01.10. 0,00 0
Erfolgswirksame Veränderung 23.966,02 0
Stand zum 30.09.
23.966,02 0
24
Kumulierte Abschreibungen Buchwert
Stand
01.10.20
22
Zugänge davon
außer plan-
mäßig
Abgänge Zuschrei-
bungen
Umbu
-
chungen
Stand
30.09.20
23
30.09.20
23
01.10.20
22
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 70.217.803,48 70.217.803,48
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.107.477,32 1.107.477,32
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 71.325.280,80 71.325.280,80
Anhang
Passiva
Eigenkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 21,81 Mio. Euro und
ist in 3 Mio. auf Inhaber*in lautende Stückaktien zerlegt.
Rückstellungen
Die im Vorjahr aufgrund der Versagung des teilweisen Vor-
steuer abzuges der Gesellschaft durch die Außenprüfung gebil-
deten Steuerrückstellungen in Höhe von 64.108,13 Euro wurde
größtenteils verbraucht bzw. auf Verbindlichkeit umgebucht.
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 9.076,68 Euro (Vor-
jahr: 6 Tsd. Euro) betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für
ausstehende Eingangsrechnungen sowie die Prüfung des
Jahres abschlusses.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamt-
kostenverfahren erstellt.
Personalaufwand
Der ausgewiesene Personalaufwand in Höhe von 8.984,48 Euro
(Vorjahr: 9 Tsd. Euro) umfasst die Vergütung der beiden Vor-
standsmitglieder sowie die damit im Zusammenhang stehenden
lohnabhängigen Abgaben und Sozialabgaben.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen haupt-
sächlich aus Kosten für die Verwaltung der Gesellschaft, Mit-
gliedsbeiträgen und Veröffentlichungen der Gesellschaft. Da
die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeitenden beschäftigt,
wird die Verwaltung der Gesellschaft über Dienstleistungs-
beziehungen abgewickelt, die beispielhaft die Bereiche Rech-
nungswesen, rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash
Management sowie Beteiligungsmanagement umfassen. Das
Gesamtentgelt in der Berichtsperiode betrug 108.415,00 Euro
(Vorjahr: 103 Tsd. Euro). Die Angabe der auf das Geschäfts -
jahr entfallenden Aufwendungen für die Abschlussprüfenden
gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 UGB unterbleibt, da eine derartige
Information im Konzernabschluss der EVN AG enthalten ist.
Erträge aus Beteiligungen
In den Erträgen aus Beteiligungen wird die Dividendenausschüt-
tung der Burgenland Energie AG für das Geschäftsjahr 2021/22
in Höhe von 11.221.000,00 Euro (Vorjahr: 10.290 Tsd. Euro)
sowie der Wiener Börse AG für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe
von 256.080,75 Euro (Vorjahr: 261 Tsd. Euro) ausgewiesen.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
In den Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen in Höhe von
194.595,03 Euro (Vorjahr: 17 Tsd. Euro) sind Zinserträge aus
der Veranlagung liquider Mittel bei der EVN AG in Höhe von
194.365,83 (Vorjahr: 17 Tsd. Euro) enthalten.
Steuern vom Einkommen aus Steuerumlage
Unter der Position Steuern vom Einkommen und Ertrag wird der
Ertrag aus der Aktivierung latenter Steuer in Höhe von
23.966,02Euro ausgewiesen. Im Vorjahr wurde ein Ertrag aus
Steuerumlage in Höhe von rund 78 Tsd. Euro verbucht.
25
Anhang
Ergänzende Angaben
Organe und Arbeitnehmende der Gesellschaft
Im Geschäftsjahr
2022/23
waren folgende Personen als
Vorstand tätig:
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.
Dr. Alois Ecker
Die Aufwendungen für die Mitglieder des Vorstands betrugen im
Berichtszeitraum insgesamt 8.984,48 Euro (Vorjahr: 9 Tsd. Euro).
In der Berichtsperiode waren folgende Personen als Aufsichts-
ratsmitglieder tätig:
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender)
Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (Vorsitzender-Stellvertreter)
Ing. Mag. Michael Amerer
Mag. Rita Heiss
Mag. Johannes Lang
Mag. Nikolaus Sauer
Mag. Jörg Sollfelner
MMag. Ute Teufelberger
Dr. Norbert Wechtl
Dipl.-Ing. Peter Weinelt
An die Aufsichtsratsmitglieder wurden Vergütungen in Höhe
von 26,3 Tsd. Euro (Vorjahr: 28 Tsd. Euro) ausbezahlt. Wie in
der vorangegangenen Berichtsperiode beschäftigt die Gesell-
schaft keine Arbeitnehmenden.
Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden
im Vorjahr wie im Berichtsjahr keine Vorschüsse oder Kredite
gewährt und es wurden keine Haftungen übernommen.
Sämtliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und
Personen fanden zu marktüblichen Bedingungen statt.
Sonstige Erläuterungen
Die Gesellschaft nimmt am Cash Pooling des EVN Konzerns teil.
Für die Regelung der Modalitäten wurde ein Vertrag abge-
schlossen.
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse
eingetreten.
Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von
11.400.388,94 Euro einen Betrag in Höhe von 11.400.000,00
Euro, das entspricht einer Dividende von 3,80 Euro je Aktie,
auszuschütten und den Restbetrag in Höhe von 388,94 Euro
auf neue Rechnung vorzutragen.
Eisenstadt, am 16. November 2023
Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker
Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
26
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
Burgenland Holding Aktiengesellschaft,
Eisenstadt,
bestehend aus der Bilanz zum 30.9.2023, der Gewinn- und
Verlustrechnung für das an diesem Stichtag e nd en de Ge-
schäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahres-
abschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein mög-
lichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum
30.9.2023 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an
diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit
den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit
der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit
den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschluss-
prüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwen-
dung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Ver-
antwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind
im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unab-
hängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unter-
nehmens rechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir
haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstim-
mung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auf-
fassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum
Datum des Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem
Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sach-
verhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am
bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des
Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusam-
menhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als
Ganz es und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu
berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil
zu diesen Sachverhalten ab.
Wir haben bestimmt, dass es keine besonders wichtigen Prü-
fungssachverhalte gibt, die in unserem Vermerk mitzuteilen sind.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen
verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle
Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahres-
abschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht
auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine
Art der Zusicherung.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses
haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informatio-
nen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informa-
tionen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder
unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen auf-
weisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten
den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung
dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet,
über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusam-
menhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und
des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstel-
lung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Überein-
stimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen
Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind
die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung
eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesent-
lichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Hand-
lungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen
Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft
zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen,
Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Un-
ternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie
dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetz-
lichen Vertreter beabsichtigten, entweder die Gesellschaft zu
liqui dieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder
haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung
des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Bestätigungsvermerk
27
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen fal-
schen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der
unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein
hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine
in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die An-
wendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung
eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt,
stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesent-
lich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt ver-
nünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaft-
lichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der
EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs-
mäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfor-
dern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher
falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen
als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlan-
gen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende
wesent liche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose
Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellun-
gen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhal-
ten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschluss-
prüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungs-
handlungen zu planen, die unter den gegebenen Um-
ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems
der Gesellschaft abzugeben.
Bestätigungsvermerk
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie
die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dar-
gestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und
damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der
Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen
Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungs-
nachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammen-
hang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die
erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls
wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Un-
sicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestäti-
gungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahres-
abschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben
unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren.
Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der
bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prü-
fungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten
können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den
Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben
sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt,
dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem
über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Eintei-
lung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungs-
feststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschluss-
prüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab,
dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen
zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit
ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus,
von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass
sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig –
damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit
dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sach-
28
verhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahres-
abschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die beson-
ders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben
diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei
denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die
öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in
äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem
Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünfti-
gerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen
Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse über-
steigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unterneh-
mensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden
rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstel-
lung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichi-
schen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufs-
grundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den gelten-
den rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die
nach § 243a UGB zutreffenden Angaben und steht in Einklang
mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewon-
nenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über
die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehler-
hafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 17.3.2023 als
Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 27.3.2023 vom
Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem
Geschäftsjahr 2020/2021 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum
Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prü-
fungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistun-
gen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir
bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhän-
gigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirt-
schaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz.
Wien, am 16. November 2023
BDO Assurance GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Gerhard Posautz
Wirtschaftsprüfer
ppa. MMag. Nicole Doppelhofer
Wirtschaftsprüferin
Bestätigungsvermerk
29
Die Aktie der Burgenland HoldingAktiengesellschaft
Die Aktie der Burgenland HoldingAktiengesellschaft
Die internationalen Aktienmärkte haben sich im aktuellen
Berichts zeitraum Oktober 2022 bis September 2023 trotz der
zahlreichen Herausforderungen und der durch die weltweit
restriktive Geldpolitik der Notenbanken stark angestiegenen
Zinsen ausnahmslos positiv entwickelt. Der deutsche Leitindex
DAX konnte in den letzten 12 Monaten um 27 %, der Wiener
Leitindex ATX um 17,7 % zulegen. Auch der für die Burgenland
Holding Aktiengesellschaft maßgebliche Branchenindex
DJEuro Stoxx Utilities erzielte einen Zuwachs von 12,5 %.
Trotz dieses insgesamt positiven Umfelds lag die Aktie der
Burgen land Holding Aktiengesellschaft mit einem Schlusskurs
von 72,0 Euro um 26,5 % unter dem sehr hohen Vorjahres-
niveau. Der durchschnittliche Tagesumsatz lag in der Berichts-
periode bei 19 Stück. Daraus ergibt sich ein Umsatzvolumen an
der Wiener Börse von 0,38 Mio. Euro. Am 30.September 2023
lag die Gewichtung der Aktie im Wiener Börse Index (WBI) bei
0,18 % und die Marktkapitalisierung betrug zum Stichtag
216Mio. Euro.
Für das Geschäftsjahr 2022/23 wird der Vorstand der Haupt-
versammlung am 15. März 2024 eine Dividende in Höhe von
3,80 Euro je Aktie vorschlagen.
Informationen für Anleger*innen
Aktienperformance
2022/23 2021/22 2020/21
Durchschnittlicher Tagesumsatz Stück 19 17 20
Aktienumsatz gesamt Mio. EUR 0,38 0,43 0,45
Höchstkurs EUR 99,00 100,00 101,00
Tiefstkurs EUR 70,00 92,50 76,00
Kurs per Ultimo September EUR 72,00 98,00 99,00
Marktkapitalisierung per Ultimo September Mio. EUR 216 294 297
Gewichtung im WBI per Ultimo September % 0,18 0,28 0,22
Dividende pro Aktie EUR 3,80
1)
3,45 3,45
1) Vorschlag an die Hauptversammlung
Basis September 2022
Kursentwicklung der Burgenland Holding Aktie im relativen Vergleich mit dem Wiener Börse Index (%)
120,00
115,0 0
110,00
105,00
100,00
95,00
90,00
85,00
80,00
75,00
70,00
BUHO Wiener Börse Index (WBI)
Okt 22 Nov 22 Dez 22 Jan 23 Feb 23 Mär 23 Apr 23 Mai 23 Jun 23 Jul 23 Aug 23 Sep 23
30
100 % Netz BurgenlandGmbH
6,7 % EDA Energiewirtschaftlicher Datenaustausch GmbH
100 % BE VertriebGmbH & Co KG
100 % BE Energy GmbH
57,6 % EPZ Energieprojekt ZurndorfGmbH&CoKG
57,6 % EP ZurndorfGmbH
50 % PAMA-GOLS Windkraftanlagenbetriebs GmbH
50 % PAMA-GOLS Windkraftanlagenbetriebs GmbH & Co KG
40 % MMW PotzneusiedlGmbH
50 % Energie Burgenland – Haider Windpark GmbH
100 % Windpark Nick AlphaGmbH
100 % Windpark BaumgartenGmbH
100 % Energie Burgenland BürgerbeteiligungGmbH
20 % Windpark Deutsch HaslauGmbH
25 % Windpark Nikitsch GmbH
100 % WIBE – Windpark BeteiligungsGmbH (Eisenstadt, Österreich)
80 % SonnenBau GmbH
75 % Windpark und PV GmbH
51 % Renerwind Energetikai Kft. (Budapest, Ungarn)
40 % ÖBB-BE GmbH & Co KG
40 % ÖBB-BE GmbH
100 % WindPV Holding GmbH
100 % WindPV Operation GmbH
100 % Energie Burgenland FernwärmeGmbH
100 % BE Technology GmbH
100 % BE Service GmbH
100 % BE FinanceGmbH
100 % BE Solution GmbH
49 % BE Mobilität GmbH
25,02 % Solah Group GmbH
50 % Krone Sonne GmbH
33,33 % EBRZ Erstes Burgenländisches RechenzentrumGmbH
10 % ENERGIEALLIANZ AustriaGmbH
2,52 % APCS Power Clearing and SettlementAG
0,44 % AGCS Gas Clearing and Settlement AG
1,48 % CISMO Clearing Integrated Services and Market OperationsGmbH
1 % Biomasse Kraftwerk GüssingGmbH u. Co KG
Burgenland HoldingAktiengesellschaft
Beteiligungen
0,99 % Wiener BörseAG
49 % BurgenlandEnergie AG
Beteiligungen der BurgenlandEnergie AG per 30. September 2023
Beteiligungen
31
WINDKRAFT
C
M
Y
CM
MY
CY
CMY
K
230925_Schattenspiele_Windkraft3_sw.pdf 1 10.11.2023 15:03:16
32
Erklärung des Vorstands zum Jahresfinanzbericht
gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG 2018
Der Vorstand der Burgenland HoldingAktiengesellschaft bestä-
tigt, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungs-
legungsstandards aufgestellte Jahresabschluss nach bestem
Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und dass der Lage-
bericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis oder die
Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein möglichst getreues
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und dass
die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschrieben sind.
Eisenstadt, am 16. November 2023
Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker
Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Erklärung des Vorstands
33
Burgenland HoldingAktiengesellschaft
Unternehmenskalender 2023/24
1)
Nachweisstichtag Hauptversammlung 05.03.2024
Hauptversammlung 15.03.2024
Ex-Dividendentag 21.03.2024
Record-Date Dividende 22.03.2024
Dividendenzahltag 26.03.2024
Ergebnis 1. Halbjahr 2023/24 (Halbjahresfinanzbericht) 29.05.2024
Jahresergebnis 2023/24 (Jahresfinanzbericht) 12.12.2024
1) Änderungen vorbehalten
Basisinformationen
1)
Grundkapital 21,81Mio.Euro
Stückelung 3 Mio. Stückaktien
Mehrheitsaktionär EVNAG
ISIN Wertpapierkennnummer AT0000640552
Ticker Symbole
BHAV.VI (Reuters); BURG AV
(Bloomberg); AT; BHD (Dow Jones)
Börsenotierung Wien
1) Per 30. September 2023
Impressum
Burgenland HoldingAktiengesellschaft
Technologiezentrum
Marktstraße 3
7000 Eisenstadt
Österreich
Investor Relations
Dipl.-Ing. (FH) Doris Lohwasser
Telefon: +43 2236 200-12473
Fax: +43 2236 200-2030
investor.relations@buho.at
www.buho.at
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist in allen ihren internen und externen Schriftstücken
um sprachliche Gleichbehandlung aller Geschlechter bemüht, so auch in diesem Geschäftsbericht.
Aus diesem Grund verwenden wir durchgehend geschlechtergerechte Sprache unter Nutzung des
Gendersterns. Dadurch können sich Abweichungen zu Formulierungen und Begriffen in Gesetzes-
texten, Regelwerken bzw. Normen ergeben, die ihrerseits nicht gegendert sind.
Redaktionsschluss: 16. November 2023
Veröffentlichung: 14. Dezember 2023
Satz und Reinzeichnung: gugler* MarkenSinn, 3390 Melk
Gestaltung und Konzept: Selma Peschek, 1060 Wien
Fotos: Raimo Rudi Rumpler (Vorstandsfoto), shutterstock (Bildseiten)